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AGB
Allgemeine
Vertragsgrundlagen
Für alle erteilten Aufträge gilt
Urheberwerkvertragsrecht nach dem
Urheberrechtsgesetz (UrhG) als vereinbart, sofern
dieses nicht schon nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs gemäß § 2 UrhG
kraft Gesetzes aufgrund Erreichens der
erforderlichen Schöpfungshöhe
gilt.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
Entgegenstehende AGB eines Vertragspartners
werden nicht Vertragsbestandteil, sofern meszaros
PR Pharma & Recht nicht einzelnen Regelungen
oder den AGB eines Vertragspartners insgesamt
schriftlich zustimmt.
Es gilt ausschließlich deutsches
Recht.
Zustandekommen von
Verträgen (Auftragserteilung)
Verbindliche Verträge kommen durch die
Annahme des Angebots des Auftraggebers zustande.
Von meszaros PR Pharma & Recht
zugesendete Angebotsentwürfe sind
freibleibend. Irrtum und Schreibfehler sind in
jedem Fall vorbehalten.
Auftragsumfang und
-abwicklung, Gewährleistung
Art und Umfang des Auftrags und die von meszaros
PR Pharma & Recht zu erbringenden
Leistungen bestimmen sich nach der von meszaros
PR Pharma & Recht angenommenen schriftlichen
Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder die
schriftliche Auftragsbestätigung seitens
meszaros PR Pharma & Recht.
Erfüllungsort sind die
Geschäftsräume von meszaros PR Pharma
& Recht.
meszaros PR Pharma & Recht
überträgt dem Auftraggeber alle
für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Rechte. Soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist, überträgt meszaros PR
Pharma & Recht die erforderlichen Rechte
jedoch ausschließlich als einfache
Nutzungsrechte und nur zur
höchstpersönlichen Nutzung durch den
Auftraggeber. Die Übertragung der Rechte
steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung der meszaros PR
Pharma & Recht zustehenden Vergütung
einschließlich aller Nebenkosten.
Vorbehaltlich anderer schriftlicher
Vereinbarungen werden keine Eigentumsrechte
übertragen.
Im Rahmen des Auftrages hat meszaros PR Pharma
& Recht bei der Erfüllung der
vertraglichen Pflichten künstlerische
Gestaltungsfreiheit. Fragen der Gestaltung und
des Stils sind keine Mängel der Arbeit,
sofern nicht ausdrückliche Vereinbarungen
getroffen wurden. Stilistische Änderungen
sind Erweiterungen des Auftragsumfanges.
meszaros PR Pharma & Recht legt dem
Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt
Korrektur- bzw. Ansichtsexemplare (Entwürfe,
Konzepte, Texte, Korrekturen, Lektorats-Exemplare
usw.) vor. Der Auftraggeber hat diese Vorlagen zu
prüfen. Mängel gleich welcher Art sind
innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der
Arbeit schriftlich geltend zu machen. Erfolgt
innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt
das Werk als genehmigt und freigegeben. Mit der
Freigabe gelten auch etwaige Abweichungen vom
Auftrag als genehmigt.
Die Prüfungen der Arbeiten auf inhaltliche
Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit z.B.
in Bezug auf das Wettbewerbs-, Waren-,
Heilmittelwerbe-, Produkthaftungs- oder
Urheberrecht obliegt dem Auftraggeber.
Fristen und Termine sind verbindlich, soweit sie
als verbindlich schriftlich bestätigt
sind.
meszaros PR Pharma & Recht ist berechtigt,
Aufträge durch Dritte ausführen zu
lassen.
Mit der Übergabe des erstellten Werkes zur
Versendung geht die Gefahr auf den Auftraggeber
über. Die Zu- und Rücksendung der
Arbeiten erfolgt bei besonderem Wunsch per
Kurierdienst im Namen und auf Rechnung des
Auftraggebers.
Mitwirkungspflichten
des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, meszaros PR
Pharma & Recht bei der Auftragsabwicklung
durch umgehende Bereitstellung aller relevanten
Informationen, Offenlegung aller wichtigen
Begleitumstände und die umgehende
Beantwortung von Rückfragen zu
unterstützen. Soweit eine Verzögerung
der Auftragserfüllung wegen fehlender oder
mangelhafter Mitwirkung des Auftraggebers
eintritt, gerät meszaros PR Pharma &
Recht nicht in Verzug. In jedem Fall ist meszaros
PR Pharma & Recht in diesen Fällen eine
angemessene Nachfrist zur Erfüllung des
Auftrages einzuräumen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine
sonstige Mitarbeit begründen weder ein
(Mit-)Urheberrecht des Auftraggebers, noch
vermindern sie die meszaros PR Pharma & Recht
zustehende Vergütung.
Der Auftraggeber darf meszaros PR Pharma &
Recht nur solche Vorlagen überlassen, zu
deren Verwendung er berechtigt ist. Er hat
meszaros PR Pharma & Recht von
Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die
aus der Verletzung dieser Pflichten
resultieren.
Änderungen des
Auftragsumfanges,
Nutzungserweiterungen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die meszaros
PR Pharma & Recht nicht zu vertreten hat,
kurzfristig vor Beginn oder während der
Bearbeitung storniert, ist meszaros PR Pharma
& Recht berechtigt, das volle Honorar in
Rechnung zu stellen, ggf. gemindert durch nicht
entstandene Aufwendungen.
Leistungen, die über den ursprünglich
vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, sind
— unabhängig von der Art der
ursprünglich vereinbarten Tätigkeit
— vom Auftraggeber gesondert zu
vergüten. Dies gilt ebenso für
Sonderleistungen (wie das Umarbeiten von
Aufträgen).
Werden von meszaros PR Pharma & Recht
erstellte Arbeiten später oder in
größerem Umfang als ursprünglich
vereinbart genutzt, so ist der Auftraggeber dazu
verpflichtet, meszaros PR Pharma &
Recht von diesen zusätzlichen
Nutzungen zu unterrichten. meszaros PR Pharma
& Recht ist berechtigt, diese Nutzung
nachträglich in Rechnung zu stellen.
Erhält meszaros PR Pharma & Recht nach
einer Präsentation keinen Auftrag, so stehen
alle Leistungen von meszaros PR Pharma &
Recht, insbesondere die
Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im
Eigentum von meszaros PR Pharma & Recht;
der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in
welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die
Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an
meszaros PR Pharma & Recht
zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation
eingebrachten Ideen und Konzepte für die
Lösung der Aufgabenstellung nicht in von
meszaros PR Pharma & Recht entwickelten
Maßnahmen verwertet, so ist meszaros PR
Pharma & Recht berechtigt, die
präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig
zu verwenden. Die Weitergabe von
Präsentationsunterlagen an Dritte sowie
deren Veröffentlichung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige
Verbreitung - auch in veränderter Form - ist
ohne ausdrückliche Zustimmung von meszaros
PR Pharma & Recht nicht zulässig. Im
Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der
Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren
Höhe 50 % des Auftragswertes entspricht,
welcher sich aus der konkreten Umsetzung der
Aufgabenstellung der Präsentation ergibt, -
mindestens jedoch 15.000,00 Euro (zzgl. MwSt.)
beträgt.
Honorar
Die Erstellung von Präsentationsunterlagen,
Entwürfen, Konzepten, Texten, Korrekturen
und sonstigen Tätigkeiten für den
Auftraggeber sind honorarpflichtig, soweit nichts
anderes vereinbart ist.
Es gilt die am Tag des Vertragsabschlusses
vereinbarte Vergütung.
Alle genannten Beträge sind
Nettobeträge, zu denen die jeweils
gültige Mehrwertsteuer hinzu zu rechnen
ist.
Mit der Vergütung sind etwa anfallende
Aufwendungen (z.B. Materialkosten, besondere
Kurierdienste, Reisekosten, sonstige Spesen)
nicht abgegolten. Aufwendungsersatz (Auslagen)
wird gesondert in Rechnung gestellt.
Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart und wird
mehr als ein Korrekturlauf benötigt, so ist
meszaros PR Pharma & Recht berechtigt, den
zusätzlichen Stundenaufwand gesondert
abzurechnen.
Verzögert sich die Durchführung des
Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, oder muss meszaros PR Pharma
& Recht zusätzliche Leistungen
erbringen, um Terminvorgaben des Auftraggebers zu
erfüllen, weil dieser selbst seiner
Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, so
kann meszaros PR Pharma & Recht eine
angemessene Erhöhung der Vergütung
verlangen.
Fälligkeit der
Vergütung,
Aufrechnungsausschluss
Die Vergütung ist bei Ablieferung der
Leistung fällig und ohne Abzug innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. meszaros
PR Pharma & Recht ist berechtigt, angemessene
Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3
nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3
nach Fertigstellung des gesamten Auftrags.
Die Aufrechnung mit anderen als von meszaros PR
Pharma & Recht unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen ist
unzulässig.
Haftung
meszaros PR Pharma & Recht haftet für
entstandene Schäden — auch bei der
werblichen Beratung — nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
meszaros PR Pharma & Recht verpflichtet
sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig
auszusuchen und anzuleiten. Eine weiter gehende
Haftung ist ausgeschlossen.
meszaros PR Pharma & Recht haftet nicht
für mittelbare Schäden, die durch eine
fehlerhafte Korrektur beim Auftraggeber
entstehen.
meszaros PR Pharma & Recht
übernimmt keine Haftung für die Art der
Nutzung seiner Texte und Konzepte. Der
Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass
durch die Nutzung keine
Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder
sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
meszaros PR Pharma & Recht
übernimmt keine Gewähr bei
Betriebsstörungen infolge höherer
Gewalt, also zum Beispiel durch allgemeine
Rohstoff- oder Energieknappheit,
Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe
oder Arbeitskämpfe.
Mit der Freigabe der Arbeiten durch den
Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige
Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der
Arbeiten.
Belegmuster
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall
eingeräumten Nutzungsrechte erteilt der
Auftraggeber meszaros PR Pharma & Recht
mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die
für ihn durchgeführten Leistungen als
Referenz und für die Eigenwerbung zu
verwenden. Von allen vervielfältigten oder
veröffentlichten Arbeiten
überlässt der Auftraggeber meszaros
PR Pharma & Recht zu diesem Zweck
mindestens drei einwandfreie
Beleg-Exemplare.
Datenschutz,
Geheimhaltung
meszaros PR Pharma & Recht verpflichtet
sich, alle bei der Zusammenarbeit bekannt
werdenden Informationen und Unterlagen des
Auftraggebers im Rahmen der für die Branche
üblichen Arbeitsweise bzw. gemäß
der separat getroffenen Vereinbarung geheim zu
halten. Insbesondere durch die heute übliche
Kommunikation in elektronischer Form (z.B. Email)
kann aber die vollständige Vertraulichkeit
nicht garantiert werden. meszaros PR Pharma
& Recht haftet nicht für unbefugte
Zugriffe Dritter auf Texte und Daten in
Netzwerken wie dem Internet.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
berührt das nicht die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen. Ungültige
Bestimmungen werden im gegenseitigen Einvernehmen
durch eine Regelung ersetzt, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für
beide Parteien Freiburg im Breisgau.
Stand: 01.01.2012
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KONTAKT
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