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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Urheberrecht
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General Terms & Conditions

Allgemeine Vertragsgrundlagen
Für alle erteilten Aufträge gilt Urheberwerkvertragsrecht nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) als vereinbart, sofern dieses nicht schon nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 2 UrhG kraft Gesetzes aufgrund Erreichens der erforderlichen Schöpfungshöhe gilt.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Entgegenstehende AGB eines Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern meszaros PR Pharma & Recht nicht einzelnen Regelungen oder den AGB eines Vertragspartners insgesamt schriftlich zustimmt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Zustandekommen von Verträgen (Auftragserteilung)
Verbindliche Verträge kommen durch die Annahme des Angebots des Auftraggebers zustande. Von meszaros PR Pharma & Recht zugesendete Angebotsentwürfe sind freibleibend. Irrtum und Schreibfehler sind in jedem Fall vorbehalten.

Auftragsumfang und -abwicklung, Gewährleistung
Art und Umfang des Auftrags und die von meszaros PR Pharma & Recht zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach der von meszaros PR Pharma & Recht angenommenen schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber oder die schriftliche Auftragsbestätigung seitens meszaros PR Pharma & Recht. Erfüllungsort sind die Geschäftsräume von meszaros PR Pharma & Recht.
meszaros PR Pharma & Recht überträgt dem Auftraggeber alle für den jeweiligen Zweck erforderlichen Rechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, überträgt meszaros PR Pharma & Recht die erforderlichen Rechte jedoch ausschließlich als einfache Nutzungsrechte und nur zur höchstpersönlichen Nutzung durch den Auftraggeber. Die Übertragung der Rechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der meszaros PR Pharma & Recht zustehenden Vergütung einschließlich aller Nebenkosten. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen werden keine Eigentumsrechte übertragen.
Im Rahmen des Auftrages hat meszaros PR Pharma & Recht bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten künstlerische Gestaltungsfreiheit. Fragen der Gestaltung und des Stils sind keine Mängel der Arbeit, sofern nicht ausdrückliche Vereinbarungen getroffen wurden. Stilistische Änderungen sind Erweiterungen des Auftragsumfanges.
meszaros PR Pharma & Recht legt dem Auftraggeber entsprechend dem Arbeitsfortschritt Korrektur- bzw. Ansichtsexemplare (Entwürfe, Konzepte, Texte, Korrekturen, Lektorats-Exemplare usw.) vor. Der Auftraggeber hat diese Vorlagen zu prüfen. Mängel gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Arbeit schriftlich geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt das Werk als genehmigt und freigegeben. Mit der Freigabe gelten auch etwaige Abweichungen vom Auftrag als genehmigt.
Die Prüfungen der Arbeiten auf inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit z.B. in Bezug auf das Wettbewerbs-, Waren-, Heilmittelwerbe-, Produkthaftungs- oder Urheberrecht obliegt dem Auftraggeber.
Fristen und Termine sind verbindlich, soweit sie als verbindlich schriftlich bestätigt sind.
meszaros PR Pharma & Recht ist berechtigt, Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen.
Mit der Übergabe des erstellten Werkes zur Versendung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Zu- und Rücksendung der Arbeiten erfolgt bei besonderem Wunsch per Kurierdienst im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, meszaros PR Pharma & Recht bei der Auftragsabwicklung durch umgehende Bereitstellung aller relevanten Informationen, Offenlegung aller wichtigen Begleitumstände und die umgehende Beantwortung von Rückfragen zu unterstützen. Soweit eine Verzögerung der Auftragserfüllung wegen fehlender oder mangelhafter Mitwirkung des Auftraggebers eintritt, gerät meszaros PR Pharma & Recht nicht in Verzug. In jedem Fall ist meszaros PR Pharma & Recht in diesen Fällen eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung des Auftrages einzuräumen.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen weder ein (Mit-)Urheberrecht des Auftraggebers, noch vermindern sie die meszaros PR Pharma & Recht zustehende Vergütung.
Der Auftraggeber darf meszaros PR Pharma & Recht nur solche Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist. Er hat meszaros PR Pharma & Recht von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren.

Änderungen des Auftragsumfanges, Nutzungserweiterungen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die meszaros PR Pharma & Recht nicht zu vertreten hat, kurzfristig vor Beginn oder während der Bearbeitung storniert, ist meszaros PR Pharma & Recht berechtigt, das volle Honorar in Rechnung zu stellen, ggf. gemindert durch nicht entstandene Aufwendungen.
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, sind — unabhängig von der Art der ursprünglich vereinbarten Tätigkeit — vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Dies gilt ebenso für Sonderleistungen (wie das Umarbeiten von Aufträgen).
Werden von meszaros PR Pharma & Recht erstellte Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, meszaros PR Pharma & Recht  von diesen zusätzlichen Nutzungen zu unterrichten. meszaros PR Pharma & Recht ist berechtigt, diese Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.
Erhält meszaros PR Pharma & Recht nach einer Präsentation keinen Auftrag, so stehen alle Leistungen von meszaros PR Pharma & Recht, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von meszaros PR Pharma & Recht; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an meszaros PR Pharma & Recht zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung der Aufgabenstellung nicht in von meszaros PR Pharma & Recht entwickelten Maßnahmen verwertet, so ist meszaros PR Pharma & Recht berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung - auch in veränderter Form - ist ohne ausdrückliche Zustimmung von meszaros PR Pharma & Recht nicht zulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe 50 % des Auftragswertes entspricht, welcher sich aus der konkreten Umsetzung der Aufgabenstellung der Präsentation ergibt, - mindestens jedoch 15.000,00 Euro (zzgl. MwSt.) beträgt.

Honorar
Die Erstellung von Präsentationsunterlagen, Entwürfen, Konzepten, Texten, Korrekturen und sonstigen Tätigkeiten für den Auftraggeber sind honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Es gilt die am Tag des Vertragsabschlusses vereinbarte Vergütung.
Alle genannten Beträge sind Nettobeträge, zu denen die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu zu rechnen ist.
Mit der Vergütung sind etwa anfallende Aufwendungen (z.B. Materialkosten, besondere Kurierdienste, Reisekosten, sonstige Spesen) nicht abgegolten. Aufwendungsersatz (Auslagen) wird gesondert in Rechnung gestellt.
Wurde ein Pauschalhonorar vereinbart und wird mehr als ein Korrekturlauf benötigt, so ist meszaros PR Pharma & Recht berechtigt, den zusätzlichen Stundenaufwand gesondert abzurechnen.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder muss meszaros PR Pharma & Recht zusätzliche Leistungen erbringen, um Terminvorgaben des Auftraggebers zu erfüllen, weil dieser selbst seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist, so kann meszaros PR Pharma &  Recht eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
 
Fälligkeit der Vergütung, Aufrechnungsausschluss
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung fällig und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. meszaros PR Pharma & Recht ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 nach Fertigstellung des gesamten Auftrags.
Die Aufrechnung mit anderen als von meszaros PR Pharma & Recht unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist unzulässig.

Haftung
meszaros PR Pharma & Recht haftet für entstandene Schäden — auch bei der werblichen Beratung — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
meszaros PR Pharma & Recht verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weiter gehende Haftung ist ausgeschlossen.
meszaros PR Pharma & Recht haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur beim Auftraggeber entstehen.
meszaros PR Pharma & Recht übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Texte und Konzepte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
meszaros PR Pharma & Recht übernimmt keine Gewähr bei Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, also zum Beispiel durch allgemeine Rohstoff- oder Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe oder Arbeitskämpfe.
Mit der Freigabe der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.

Belegmuster
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte erteilt der Auftraggeber meszaros PR Pharma & Recht mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Von allen vervielfältigten oder veröffentlichten Arbeiten überlässt der Auftraggeber meszaros PR Pharma & Recht zu diesem Zweck mindestens drei einwandfreie Beleg-Exemplare.
 
Datenschutz, Geheimhaltung
meszaros PR Pharma & Recht verpflichtet sich, alle bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Unterlagen des Auftraggebers im Rahmen der für die Branche üblichen Arbeitsweise bzw. gemäß der separat getroffenen Vereinbarung geheim zu halten. Insbesondere durch die heute übliche Kommunikation in elektronischer Form (z.B. Email) kann aber die vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. meszaros PR Pharma & Recht haftet nicht für unbefugte Zugriffe Dritter auf Texte und Daten in Netzwerken wie dem Internet.

Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden im gegenseitigen Einvernehmen durch eine Regelung ersetzt, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Freiburg im Breisgau.

Stand: 01.01.2012




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